Polizeimeldungen

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Frau lebensbedrohlich gewürgt

Ein Streit zwischen Lebenspartnern ist am Sonntagmorgen (29. August 2004) gegen 05.30 Uhr auf der Bückeburger Allee derart eskaliert, dass ein 23-jähriger Mann seine Freundin lebensbedrohlich gewürgt hat.
 
Das Paar geriet zunächst in einer Diskothek im Bereich Garbsen in Streit. Während der Fahrt nach Hannover kam es zu Handgreiflichkeiten seitens des Beschuldigten. So schlug er der 18-Jährigen mehrfach gegen den Kopf. Als die junge Frau das Auto an der Bückeburger Allee anhielt und ausstieg, artete die Situation aus. Erst ein hinzukommender Verkehrsteilnehmer kam der bereits auf der Straße liegenden Frau zu Hilfe. Er versetzte dem 23-Jährigen einen Faustschlag und hielt ihn so von weiteren Tathandlungen ab.

Die Geschädigte musste in einem Krankenhaus stationär aufgenommen werden. Lebensgefahr besteht nicht. Der Beschuldigte konnte im Rahmen der Fahndung im Bereich Laatzen festgenommen werden. Er bestreitet den Tatvorwurf. Angeblich könne er sich an nichts erinnern. Der Mann wurde dem Haftrichter vorgeführt.


Betrunkener greift zum Schlagstock

Samstagnachmittag (28. August 2004) gegen 16.00 Uhr ist ein Angestellter einer Gaststätte an der Gronostraße von einem 37-jährigen Betrunkenen mit einem Teleskopschlagstock bedroht worden.

Der Beschuldigte hielt sich bereits seit dem Vormittag in der Lokalität auf und konsumierte zahlreiche alkoholische Getränke. Als es bei der Begleichung der Rechnung zu Unstimmigkeiten kam, brauste der 37-Jährige derart auf, dass er den 31-jährigen Geschädigten mehrfach verbal und schließlich auch mit dem Schlagstock bedrohte.

Da der Angestellte zudem wusste, dass der in Rage geratene Mann stets eine scharfe Schusswaffe bei sich trägt, flüchtete er aus dem Lokal und verständigte die Polizei. Auch gegenüber den eingesetzten Beamten des Polizeikommissariates Ricklingen zeigte sich der Betrunkene äußerte aggressiv. Erst nachdem ihm Handfesseln angelegt wurden, konnte er unter Kontrolle gebracht werden.

Neben dem Schlagstock hatte der Mann tatsächlich eine Pistole sowie ein Magazin mit fünf Patronen bei sich. Einen Waffenschein konnte er nicht vorlegen. Nachdem der Gewalttäter eine Blutprobe abgeben musste, wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen.

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Hettwer/Nöthel 2004