Schlichten statt richten
Schiedsamt für den Stadtbezirk Ricklingen neu besetzt
Bei aufkommenden Problemen und Streitigkeiten kann jeder Bürger das Schiedsamt in Anspruch nehmen.
Ein Schlichtungsversuch bei einer Schiedsperson führt mit großer Wahrscheinlichkeit dazu, dass der Frieden von Dauer ist, da keine Partei "gewinnt" oder "verliert". Es sollen Konflikte vorgerichtlich geklärt werden bei bürgerrechtlichen Streitigkeiten mit vermögensrechtlichen Ansprüchen.
Verhandelt werden können Ansprüche wegen
- Schadensersatz
- Schmerzensgeld
- Beseitigung wesentlicher Beeinträchtigungen
- Nachbarschaftsrecht
- Hausordnung
Bei kleineren Straftaten (sog. Antragsdelikte) muss vor der Privatklage immer eine gütliche Einigung versucht werden wie bei
- Hausfriedensbruch
- Beleidigung
- Leichte Körperverletzung
- Bedrohung
- Sachbeschädigung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
Ein beim Schiedsamt geschlossener Vergleich
- ist vollstreckbar
- unterbricht die Verjährung eines Anspruches
- und spart Kosten
- eine außergerichtliche Schlichtung liegt bei ca. 40 Euro
Wenden Sie sich bei aufkommenden Problemen an
Anita Lohse, Henckellweg 3, 30459 Hannover
tel. Sprechstunde Montag - bis Freitag von 18.00 bis 19.00 Uhr
pers. Sprechstunde jeden ersten Montag im Monat im Kirchenladen Ricklingen, Ricklinger Stadtweg 28 von 18.00 bis 19.00 Uhr
Schiedsfrau Anita Lohse über das Schiedsamt:
„Das Schiedsamt ist ehrenamtlich. Die Schiedsleute werden geschult und unterliegen der Aufsicht durch das Amtsgericht.
Nur Schiedsleute können als einzige bei Erfolgslosigkeit des Schlichtungsversuches eine amtliche Bescheinigung zur Vorlage bei Gericht ausstellen.
Wir sind unparteiisch, bearbeiten alle Vorgänge schnell und außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit.”