Das neue "Bleiberecht" - aber wer darf wirklich bleiben?
Am 17. November 2006 hat die Konferenz der Innenminister und -senatoren (IMK) eine Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete beschlossen. Bis zum 30.09.2007 können in Niedersachsen bisher geduldete Ausländer einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde stellen.
Aber die neue Bleiberechtsregelung wirft für die Betroffenen viele Fragen auf:
- Wer kann einen Antrag auf das Bleiberecht stellen?
- Welche Risiken verbergen sich hinter dem Antrag?
- Welche Chancen haben Kranke, Senioren, Alleinerziehende oder Minderjährige?
- Welche Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitsverträge werden von den Behörden anerkannt?
- Wie hoch muss das Einkommen sein?
- Was muss ich als Familie mit Kindern beachten?
- Wie können die geforderten Sprachkenntnisse nachgewiesen werden?
Rechtsanwalt Herr Kuntze von den Oberricklinger Anwälten wird eine Einschätzung zur aktuellen Situation geben.
Die Veranstaltung ist von der AWO-Familienbildung im Rahmen der Projektarbeit in sozialen Brennpunkten organisiert und findet statt am
Mittwoch, 18.04.2007 von 19.30 Uhr bis ca. 21.00 Uhr
im Familienzentrum Gronostraße, Elternbildungsbereich Hort 2 30459 Hannover
Zufahrt über die Göttinger Chaussee oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln Bus Nr. 254, Haltestelle Göttinger Chaussee.
Teilnehmen kann jeder Interessierte und Betroffene. Der Eintritt ist frei.