Schiedsamt Stadtbezirk Ricklingen

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Das Schiedsamt berichtet

Zum Schlichter statt zum Richter

Um die Gerichte zu entlasten, gibt es die außergerichtliche Streitbelegung. Die Formalien sind im Niedersächsischen Schiedsamtsgesetz genau beschrieben. Klage beim Amtsgericht kann in der Regel nur erhoben werden, wenn die streitenden Parteien vorher den Versuch unternommen haben, sich bei einem Schiedsamt zu einigen.

Die Vorschaltung der Schiedsperson ist seit jeher Pflicht bei den sogenannten Antragsdelikten. Das sind Straftaten, die nicht seitens der Staatsanwaltschaft verfolgt werden. Dazu gehören, leichte Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung, Verletzung des Briefgeheimnisses (Wenn Sie so ein Antragsdelikt bei der Polizei anzeigen, erhalten Sie in der Regel von der Staatsanwaltschaft die Mitteilung, das kein öffentliches Interesse besteht und Sie mögen sich doch an eine Schiedsperson wenden). Rufen Sie an, wenn Sie wissen möchten, ob Ihr “Fall” ein Antragsdelikt ist und ich Ihnen vielleicht helfen kann. Eine Schlichtungsverhandlung wird auf Antrag durchgeführt, ist kostengünstig und auch zeitnah.

Die Vorteile der Schlichtung vor dem Schiedsamt:

Wenn Sie meinen Rat oder meine Hilfe benötigen, sie erreichen mich unter der Telefonnummer 0511 / 233 06 74, wenn Sie auf den Anrufbeantworter sprechen, rufe ich auch zurück, aber bitte nur die Festnetz-Nummer.

Ich wünsche Ihnen einen guten Start in das neue Jahr, Gesundheit, Glück und Zufriedenheit.

Anita Lohse (Schiedsfrau)