Schiedsamt Stadtbezirk Ricklingen

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Das Schiedsamt berichtet: Gerichte sind wichtig – aber nicht immer notwendig

Leider werden die Zivilgerichte auch in Bagatellsachen immer mehr in Anspruch genommen. Dabei wird oft in einem langwierigen Verfahren umfangreichen Schriftsätzen durch alle Instanzen gestritten. Ein solches Verfahren sollte den Fällen vorbehalten bleiben, die unbedingt der gerichtlichen Klärung bedürfen.

Der Aufgabenbereich der Schiedsperson ist vielfältig. Eine Aufgabe ist der strafrechtliche Bereich, sogenannte Privatklagedelikte:

Beleidigung – üble Nachrede - Verleumdung

Sie wurden beleidigt?
Eine “dumme Kuh” kann weh tun. Ein „alter Ochse“ nicht weniger. Und erst recht dann, wenn es auch noch “Zuhörer” gibt.

Man redete Ihnen “übel nach”?
Jemand aus Ihrem Bekanntenkreis behauptet, Tatsachen über Sie zu kennen, die Sie schlecht aussehen lassen und das alles stimmt überhaupt nicht.

Sie wurden verleumdet?
Da erzählt doch jemand von Ihren Kollegen wider besseres Wissen unwahr Dinge über Sie, nur um Sie bei den anderen Herabzusetzen.

Muß man sich das alles bieten lassen?
Ganz sicher nicht! Sie müssen das nicht hinnehmen!

Hausfriedensbruch

Jemand betritt gegen Ihren Willen Ihre Wohnung, Ihren Laden oder Ihr Grundstück und weigert sich, obwohl Sie ihn unmißverständlich dazu auffordern, Ihre Wohnung, Ihren Laden oder Ihr Grundstück zu verlassen?
Dann begeht derjenige Hausfriedensbruch und kann dafür strafrechtlich belangt werden.

Sachbeschädigung

Es wurde Ihr Eigentum beschädigt?
In diesem Bereich sind viele Dinge denkbar.

Auch dies müssen Sie nicht hinnehmen.

Bedrohung

Sie werden bedroht?
Auch hier gibt es viele Möglichkeiten. Strafbar macht sich auf jeden Fall derjenige, der Sie oder Ihnen nahestehende Familienangehörige mit einem Verbrechen bedroht (Ich schlage dich tot, ich mach Dich kaputt usw.). Es macht sich aber auch derjenige strafbar, der wider besseres Wissen Sie dadurch täuscht, dass er behauptet, er wisse von einem Verbrechen, dass demnächst an Ihnen oder Ihnen nahestehenden Familienangehörigen verübt werden soll.

Körperverletzung

Es hat Sie jemand mißhandelt oder Ihre Gesundheit geschädigt?
Schläge tun nicht nur der Psyche weh. Sie haben Anspruch auf Schmerzensgeld. Wenn bei der Körperverletzung auch noch etwas beschädigt oder verschmutzt wurde, wie z.B. Kleidungsstücke, Schmuck, Brille usw., steht Ihnen auch ein Schadensersatz zu.

Verletzung des Briefgeheimnisses

Wer unbefugt einen verschlossenen Brief, der nicht für ihn bestimmt ist, öffnet oder sich – ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis von dem Inhalt verschafft - macht sich strafbar. Wer also ohne Ihr Wissen und Ihre Einwilligung Ihre Briefe (evtl. sogar noch aus dem Briefkasten) entfernt, diese öffnet und liest, macht sich strafbar.

In allen diesen Fällen können Sie sich an das Schiedsamt wenden.
Wenn Sie mit mir sprechen möchten, rufen Sie an unter der Tel.-Nr. 0511 / 233 06 74

Bis dahin, alles Gute.
Ihre Schiedsfrau Anita Lohse