Rechtsanwaltskanzlei Ursula Albrecht

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Schadensersatzforderung beim Fliegen

Wer sein Endziel frühestens drei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreicht, kann ebenso wie die Fluggäste annullierter Flüge von der Fluggesellschaft eine pauschale Ausgleichszahlung in Höhe von 250 bis 600 Euro verlangen, es sei denn, die Verspätung geht auf außergewöhnliche Umstände zurück.

Für internationale und innerdeutsche Reisen ist die Haftung für Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Teilverlust sowie eine verspätete Auslieferung von Reisegepäck kumulativ auf 1.000 Sonderziehungsrechte pro Reise und Reisendem begrenzt. Das Sonderziehungsrecht (SZR) ist die Recheneinheit des InternationalenWährungsfonds (IWF); 1.000 SZR entsprechen derzeit circa 1.100 €.

Meldefristen:

  1. Einen Verlust bzw. Schaden an Ihrem Gepäck sollten Sie direkt am Flughafen melden.
  2. Im Falle eines Reisemangel müssen Sie diesen unverzüglich bei der Reiseleitung oder falls diese nicht verfügbar ist, bei den Veranstalter detailliert schriftlich Rügen und um Abhilfe bitten.
    Können Sie die Rüge nicht nachweisen verlieren Sie jeden Anspruch.

Zur Besprechung weiterer Einzelheiten steht Ihnen Rechtsanwältin Ursula Albrecht gern zur Verfügung.

Kontakt:
Ursula Albrecht
Rechtsanwältin
Pfarrstraße 43
30459 Hannover

Tel. (+49-511) 66 26 10
Fax (+49-511) 66 26 90

Zu allgemeinen Fragen bietet Rechtsanwältin Ursula Albrecht im Kirchenladen Ricklingen jeweils montags von 17 - 18 Uhr eine Anwaltssprechstunde an.