Rechtsanwaltskanzlei Ursula Albrecht

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Geschwindigkeitsmessungen–Fehlerquelle

Oft sind die sogenannten Messtoleranzen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen für den Betroffenen die letzte Rettung, um nicht in den Punkte relevanten oder gar in den Bereich des Fahrverbotes oder der Fahrerlaubnisentziehung zu kommen.

Die Toleranzen betragen bei allen gängigen Geräten 3 km/h bis 100 km/h, an 100 km/h 3% auf den nächsten vollen km/h aufgerundet (z.B. 150 km/h – 4,5 km/h aufgerundet 5 km/h Toleranz). Bei Feststellung durch nachfahrende Polizeifahrzeuge (Provida- Fahrzeug) werden 5% von der gerundeten Geschwindigkeit in Abzug gebracht, wenn die Messung auf die vorgeschriebene Messstrecke erfolgt ist.

Eine Überprüfung der Messung (Einrichtung der Messstelle / Protokollfehler pp.) und der Berechnung, möglichst schon im Anhörungsverfahren ist geeignet Fehler aufzudecken.
Die “Olaf Neidel Sachverständigengesellschaft mbH&CoKG”, Karl-Liebknecht-Straße 34, 319348 Perleberg hat feststellt, dass zahlreiche Messungen und Verfahrensakten dem Anspruch an ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation nicht entsprechen.
Bei eine fristgerechten Konsultation meiner Kanzlei, werde ich zunächst die Akte zur Einsicht anfordern. Hierbei ist der Tatort völlig unbedeutend. Die Akte kann bundesweit angefordert und das entsprechend schriftlich mit der zuständigen Behörde geführt werden. Die Zusendung/Übermittlung des Anhörungsbogens oder die Zusendung des Bußgeldbescheides wenn dieser schon vorliegt reichen aus.

Die Kosten können bei entsprechenden Versicherungsschutz von Ihrer Rechtsschutzversicherungen übernommen werden. Gern stehe ich Ihnen für die entsprechende Deckungsanfrage zur Verfügung. Sie haben bei der Rechtsschutzversicherung das Recht zur freien Anwaltswahl.
Falls Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, unterrichte ich Sie gern über die Kosten. Hierbei werden die notwendigen Verfahrensschritte besprochen und diesem entsprechend abgerechnet, so dass Sie eine maximale Kostensicherheit haben.

Zur Beantwortung weiterer Fragen und Fallbearbeitung stehe ich Ihnen gern zur Verfügung

Kontakt:
Ursula Albrecht
Rechtsanwältin
Pfarrstraße 43
30459 Hannover

Tel. (+49-511) 66 26 10
Fax (+49-511) 66 26 90

Zu allgemeinen Fragen bietet Rechtsanwältin Ursula Albrecht im Kirchenladen Ricklingen jeweils montags von 17 - 18 Uhr eine Anwaltssprechstunde an.

Quelle: RA Ursula Albrecht, Hannover-Ricklingen