Schiedsamt Stadtbezirk Ricklingen

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Das Schiedsamt berichtet: Zum Gericht oder zum Schiedsamt?

Es gibt immer rücksichtsvolle Nachbarn und weniger rücksichtsvolle. Streitigkeiten entstehen durch Hundegebell, Kinderlärm, Ruhestörung, zu hohe Bäume und Büsche, Laubfall, sowie Unstimmigkeiten mit Handwerkern und Probleme aus dem Mietverhältnis Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht zählen zu den obligatorischen Verfahren des Schiedsamtes, d.h. vor Anrufung des Gerichts ist ein Schlichtungsverfahren vorgeschrieben. Erst dann, wenn keine Einigung erzielt werden kann, ist der Gang zum Gericht frei.

Straftaten, die nicht seitens der Staatsanwaltschaft verfolgt werden, wie leichte Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung, Verletzung des Briefgeheimnisses, gehören zu den Antragsdelikten. Hier ist die Vorschaltung einer Schiedsperson Pflicht.

Eine Schlichtungsverhandlung wird auf Antrag durchgeführt, ist kostengünstig und geschieht zeitnah. Die Parteien erarbeiten die Einigung und Vereinbarung miteinander und erreichen damit eine höhere Zufriedenheit für das weitere Zusammenleben.

Niemand hat Recht oder Unrecht – eine Einigung findet auf Augenhöhe statt Die Verhandlung bei der Schiedsperson findet unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt, jede Partei kann einen Beistand (Rechtsanwalt oder eine Vertrauensperson) mitbringen. Der Beistand hat jedoch nur „Beistandsrecht“ kein Vertretungsrecht.

Schiedsleute arbeiten ehrenamtlich, werden geschult und unterliegen der Aufsicht des Amtsgerichts. Sie sind unparteiisch und bearbeiten alle Vorgänge schnell und außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit.

Wenn Sie Fragen oder Probleme haben, rufen Sie mich an unter der Tel. Nr. 0511 / 2330674, wir können dann einen Gesprächstermin vereinbaren.
Sie können mich aber auch jeden ersten Mittwoch im Monat in der Zeit von 16.00 bis 18.00 Uhr im Kirchladen Ricklingen, Ricklinger Stadtweg 28 aufsuchen

Ihre Schiedsfrau Anita Lohse