Rechtsanwaltskanzlei Ursula Albrecht

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Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte

Ab dem 01.08.2013 hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte (Kita). Der Anspruch besteht auf einen Platz in zumutbarer Entfernung zum Wohnort. Wie weit dies sein darf, und ob auch Nicht-Berufstätige Anspruch auf einen Patz haben, ist Sache des Einzelfalles bzw. sehr umstritten.

Wer einen zumutbaren Platz, teilweise hält die Rechtsprechung 1 Stunde Fahrtzeit für zumutbar, ablehnt, verliert den Anspruch auf einen Kita-Platz.

Abgelehnt werden kann die Kita nur, wenn sie dem gültigen Standard (Gruppenzahl zu hoch / nicht genügend Beschäftigte oder zu schlecht ausgebildet / Einrichtung baufällig) nicht entspricht.

Eine Tagesmutter als Alternative zur Kita müsste wohl akzeptiert werden, da im Gesetz Kita und Kindertagespflege gleichrangig genannt werden. (VG Köln 19L877/13)

Sobald der ablehnende Bescheid der Gemeinde vorliegt, kann vor dem Verwaltungsgericht eine entsprechende Verpflichtungsklage erhoben werden.

Die Klagefrist beträgt 4 Wochen ab der Zustellung des Ablehnungsbescheides.

Die Kosten einer privaten Betreuung müssen nur übernommen werden, wenn die Kosten sich um üblichen Rahmen (ca. 400 € im Monat) halten und der entsprechende Erstattungsantrag, welcher nebst aller erforderlichen Belege gestellt wird, abgelehnt wird.

Auch hier ist gegen den ablehnenden Bescheid die Klage zum Verwaltungsgericht eröffnet.

Die Frage, ob Eltern, welche sich selbst um ihr Kind kümmern und dadurch einen Verdienstausfallschaden erleiden, diesen im Wege der Klage aus Amtspflichtverletzung geltend machen können, ist davon abhängig, dass ein Verschulden bei Ausbau der Kita-Plätze nachgewiesen werden kann und die Unbedingtheit der Versorgung durch ein berufstätiges Elternteil nachgewiesen ist. Die Beweislast tragen die Eltern, die Klage ist gegebenenfalls beim Landgericht einzureichen. Dort besteht Anwaltszwang.

Kontakt:
Ursula Albrecht
Rechtsanwältin und Mediatorin
Pfarrstraße 43
30459 Hannover/Ricklingen

Tel. (+49-511) 66 26 10
Fax (+49-511) 66 26 90

Zu allgemeinen Fragen bietet Rechtsanwältin Ursula Albrecht im Kirchenladen Ricklingen jeweils montags von 17 - 18 Uhr eine Anwaltssprechstunde an.

Quelle: RA Ursula Albrecht, Hannover-Ricklingen