Rechtsanwaltskanzlei Ursula Albrecht

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Wichtige Änderungen beim Onlinehandel

Achtung! Es gibt keine Übergangfrist

Das bedeutet bis zum 12. Juni 2014 um 23.59 Uhr gilt die alte Gesetzeslage, ab dem 13. Juni 2014 um 0.00 Uhr gilt die neue Gesetzeslage. Am 13.06.2014 – Stichtag genau - gelten unter anderem zu den folgenden Punkten neue Regelungen:

Rückgaberecht

Ab dem 13.06.2014 wird die bisher als unter bestimmten zulässige Alternative zum Widerrufsrecht-das Rückgaberecht- abgeschafft. Es gibt nur noch das Widerrufsrecht.

Widerrufsrecht

Erweiterte Ausnahmeregelung
Ausgenommen vom Widerrufsrecht sind künftig Verträge zur Lieferung
§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB neue Fassung: versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BGB neue Fassung: alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat.

Widerrufsfrist

EU einheitlich beträgt nunmehr die Widerrufsfrist ab dem 13. Juni 2014 14 Tage. Die ursprüngliche Regelung, welche eine Verlängerung der Widerrufsfrist auf einen Monat vorsah, wenn der Unternehmer dem Verbraucher nicht unverzüglich nach Vertragsschluss die Belehrung in Textform zukommen ließ, entfällt. Unterlässt der Unternehmer die Belehrung in Textform, die weiterhin aufgrund der in Deutschland geltenden Informationspflichten notwendig ist, so endet das Widerrufsrecht stets spätestens 1 Jahr und 14 Tage nach der Warenanlieferung.

Widerrufsbelehrung-Rücksendung

Nunmehr reicht es aus, wenn der Käufer innerhalb der Widerrufsbelehrung auf die Pflicht zur Kostentragung im Rücksendungsfall hingewiesen wird. Die bisherige Verpflichtung, in den AGB oder der Artikelbeschreibung eine Regelung dahingehend zu treffen, dass der Käufer die Rücksendekosten trägt, entfällt. Verkäufer können sich jetzt frei entscheiden, ob sie die Kosten für den Rückversand der Ware dem Käufer auferlegen möchten oder diese selbst tragen wollen und dies unabhängig vom Wert der gekauften Ware.

Telefonnummer

An dem 13.06.2014 ist soweit verfügbar, eine Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung anzugeben, da dem Käufer zukünftig auch ein telefonischer Widerruf möglich sein wird.

Musterwiderrufsformular

Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB neue Fassung in Verbindung mit § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB neue Fassung regelt, dass der Verkäufer verpflichtet ist, dem Käufer ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen.

Kontakt:
Ursula Albrecht
Rechtsanwältin und Mediatorin
Staatlich anerkannte Gütestelle
Pfarrstraße 43
30459 Hannover/Ricklingen

Tel. (+49-511) 66 26 10
Fax (+49-511) 66 26 90

Zu allgemeinen rechtlichen Fragen bietet Rechtsanwältin Ursula Albrecht im Kirchenladen Ricklingen jeweils montags von 17 - 18 Uhr eine Anwaltssprechstunde an.

Quelle: RA Ursula Albrecht, Hannover-Ricklingen

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