Schiedsamt Stadtbezirk Ricklingen

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Das Schiedsamt berichtet

Es kommt immer wieder zu Beschwerden wegen Ruhestörung, insbesondere durch Musik, dass heißt durch die unnötig laut eingestellten Bässe. Nach den Grundsätzen im Mietrecht dürfen die Belange anderer Mieter nicht beeinträchtigt werden.
Im Zusammenleben ist immer Toleranz, Verständnis und Rücksichtnahme erforderlich.

Auch in Gartenkolonien gibt es eine Gartenordnung, die einzuhalten ist. Es hält sich hartnäckig das Gerücht, das jeder einmal im Monat feiern dürfe ohne Rücksicht nehmen zu müssen. Das ist wirklich nur ein Gerücht.

Immer wieder ein Thema Grenzabstände für Pflanzen Bäume und Sträucher Mit Bäumen und Sträuchern sind je nach ihrer Höhe mindestens folgende Abstände von den Nachbargrundstücken einzuhalten

Diese Abstände gelten auch für lebende Hecken und für Pflanzen, die sich „ungefragt“ im Garten breit machen.

Wenn Sie Anpflanzungen hinter einer undurchsichtigen Wand oder Einfriedung vornehmen, spielt der Abstand keine Rolle. Die Pflanzen dürfen aber nicht die Einfriedung überragen.
Denken sie auch daran das Wurzeln einiger Pflanzen unterirdisch zum Nachbargrundstück wandern und Steinplatten und dergleichen beschädigen können.

Über das Beseitigen oder Zurückschneiden berichte ich das nächste Mal.

In eigener Sache. Zukünftig werde ich jeden Mittwoch im Kirchenladen in der Zeit von 16.00 bis 18.00 Uhr anwesend sein.
Es wird sicher auch Ausnahmen geben, daher rufen Sie bitte, wenn Sie mit mir sprechen wollen, unbedingt vorher an.
Unter der Nummer 0175 6864 402 können Sie mich jederzeit erreichen.

Ihre Schiedsfrau Anita Lohse

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