Schiedsamt Stadtbezirk Ricklingen

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Das Schiedsamt berichtet: Anspruch auf Beseitigen oder Zurückschneiden

Bäume, Sträucher oder Hecken mit weniger als 0,25 m Grenzabstand sind auf Verlangen des Nachbarn zu beseitigen. Entweder wird die Anpflanzung beseitigt oder auf die Höhe bis zu 1,2 m zurückgeschnitten.
Hierbei ist folgendes zu beachten. Wenn innerhalb von 5 Jahren nach der Anpflanzung keine Klage auf Beseitigung oder Rückschnitt erfolgt, kann nur verlangt werden, dass die jetzige Höhe eingehalten wird. Auch hier ist eine Klageerhebung erforderlich oder eine einvernehmliche Lösung beim Schiedsamt.

Wenn also Bäume und Sträucher neu gepflanzt werden, sollte man auf den Abstand achten und sich darüber im Klaren sein, wie hoch oder breit die Anpflanzungen werden. Streitigkeiten sind so zu vermeiden und wenn man die Hilfe des Gerichts in Anspruch nimmt, ist die Nachbarschaft zerstört.

Es wäre eigentlich so einfach wenn alle Beteiligten Verständnis für die Bitten ihrer Nachbarn hätten und versuchen würden, im gegenseitigen Einvernehmen Abhilfe zu schaffen. Selbstverständlich darf eine Partei nicht nur Forderungen stellen, sie muß auch Entgegenkommen zeigen.

Jeder Mensch hat eine andere Vorstellung, wie ein Garten aussehen soll. Das ist auch in Ordnung, aber bitte denken Sie daran, wenn Sie Wildwuchs lieben und der Nachbar darunter leiden muß, weil dieser „Wildwuchs“ auch auf seinen Garten übergreift, dann kippt die Stimmung.

Überhang ist zu entfernen, wenn er eine Beeinträchtigung darstellt. Wenn keine Blumen mehr angepflanzt werden können oder eingehen, weil die Bäume und Büsche vom Nachbargrundstück herüber wachsen oder ein Rasenmähen in aufrechter Haltung nicht mehr möglich ist ­dann wird es Zeit Abhilfe zu schaffen.

Reden Sie miteinander oder nehmen Sie meine Hilfe in Anspruch. Vielleicht finden wir ­ mit etwas gutem Willen – eine gemeinsame Lösung.

Meine Sprechstunden sind jeden Mittwoch im Kirchenladen, Ricklinger Stadtweg 28, 30459 Hannover.
Bitte Sie sich vorher an unter der Tel. Nr. 0175 6864 402.Ich bin jederzeit erreichbar.

Ihre Schiedsfrau Anita Lohse

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