Ricklingen

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Kommentar zum Südschnellwegausbau - Teil 2 (6/2021)

Rechtsmittel gegen Planfeststellungsbeschluss Südschnellweg
Es ist nicht richtig, wie dies zuletzt von Bezirksrats- und Regionsvertretern im 'Ricklinger' mitgeteilt wurde, dass es keine Möglichkeit gegen den Planfeststellungsbeschluss mehr gebe.
Gemäß § 42 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) ist gegen jeden Verwaltungsakt in diesem Land, neben dem Widerspruch, die Anfechtungsklage statthaft, hier vor dem OVG Lüneburg.
Es ist schon erschreckend, dass Volksvertreter derart selbstverständliche Grundlagen unseres Rechtsstaates nicht kennen. Selbstverständlich kann jeder Verwaltungsakt einer Behörde von Gerichten überprüft und ersetzt werden, wie wir dies derzeit bei Entscheidungen der Region bzgl. Corona ständig erleben dürfen.
Der Planfeststellungsbeschluss der Region kann wie folgt überprüft werden:

Anfechtungsklage: § 42 VwGO vor dem OVwG Lüneburg binnen Monatsfrist nach Bekanntgabe.

Zulässigkeit:
Naturschutzbund BUND oder NABU sowie Betroffene, über deren Einwendungen im Beschluss mitbefunden wurde, können in jedem Fall Klage erheben. Die Petition hat derzeit 8000 Unterstützer, was das Rechtsschutzbedürfnis hinreichend darlegt.

Formelle Baurechtmäßigkeit:
Das Anhörungsverfahren ist nachzuholen, weil diese im ersten Lockdown Monat März 2020 angesichts der Wichtigkeit dieses Milliardenprojekts sowie des schweren Eingriffs in die Natur durch die gewählte Variante W3 unzureichend war. Die Anhörungen wurden deshalb auch schlecht besucht.

Materielle Baurechtmäßigkeit:
Es liegt eine offensichtlich unverhältnismäßige Abwägung durch die Planungsverwaltung im Erörterungsbericht s. 82/83 bzgl. West-Abschnitt vor. Trotz der durch die UVP nachgewiesenen schwersten Umwelteingriffe durch die getroffene Variantenauswahl wird als einziges Argument die um 1/4 höheren Kosten ggü. Variante W4 sowie eine schwierige Straßenanbindung in Döhren ins Feld geführt. Diese Regelung sollte gestrichen werden, um die für alle verbindlichen Klimaziele zu erreichen. Die Umweltgerechte Variante ist, kurzsichtig gedacht, natürlich immer erstmal teurer. Schwerwiegender Fehler ist dabei besonders die Nichtprüfung weiterer Varianten, wie der Bau von Nothaltebuchten bei Verstärkung/Erneuerung nur der Brücken im West-Abschnitt. Diese sind in deutlich besserem Zustand als die Döhrener Hochbrücke, welche bereits seit vielen Jahren einspurig ist mit Staus. Es wurde nicht geprüft, ob diese Brücken im West-Abschnitt saniert werden können und für welchen Verkehrsfluss sie dann wie lange noch halten würden. Insgesamt dürften mehr politische Gründe ausschlaggebend gewesen sein.

Anzumerken ist, dass 42% solcher Klagen bisher erfolgreich waren. Dies muss auch nicht dazu führen, dass der Tunnel im Ost-Abschnitt nicht gebaut werden kann. Denn die Abschnitte können im Verhandlungsweg oder durch Urteil getrennt werden. Dass das Bundesverkehrsministerium das Landschaftsschutzgebiet braucht, um dort den Schutt aus dem Tunnelaushub hinzukippen, kann auch keine überzeugende Begründung für die Nichttrennung der Abschnitte sein. Den Schutt kann man sicherlich auch woanders verwenden.

Die Einwendungen, die hier von den politischen Akteuren eingebracht wurden, greifen nicht durch. Die Unfallzahlen wurden der Gesamtstatistik der Schnellwege entnommen, insbesondere des Messeschnellweges, der im Übrigen größtenteils Standstreifen hat. Eine Rettungsgasse ist auf dem SSW möglich, wenn es auch eng ist. Sicherlich bleibt mal ein Auto liegen. Aber da die Strecke kerzengerade verläuft, ist dies gut sichtbar und eigentlich aus eigener Erfahrung unproblematisch, insbesondere bei reduzierter Höchstgeschwindigkeit.
Dann ist die Strecke kurz einspurig, was immer funktioniert hat. Derzeit ist sie wegen der einspurigen Hochstraße seit Jahren einspurig. Der Tunnel bekommt auch keine Seitenstreifen.
Die angebliche Baufälligkeit der Brücken über Kiesteich und Leine ist in den Einzelheiten noch unklar. Es wird von Gutachten gesprochen. Fest steht, dass der Vorwurf in einem Artikel (HAZ) eines Kreisvorsitzenden einer Partei, dass eine Verzögerung eine sofortige Sperrung des Südschnellwegs in 2022 zur Folge hätte, nicht stimmen kann. Denn es ist schlicht unmöglich, die Behelfsbrücken, die parallel komplett betrieben werden müssen und auch die späteren Brücken darstellen, welche dann nur versetzt werden, binnen 8 Monaten bis 2022 gebaut werden könnten. Außerdem werden diese Brücken doch derzeit 2-spurig normal befahren, müssen also tatsächlich deutlich standfester sein als die Hochbrücke in Döhren, die bereits seit Jahren nur noch einspurig befahren werden kann. Das Versagen der Politik steht damit jetzt schon fest. Es ist auch interessant, wer in Döhren so alles seinen Landtagswahlbezirk hat und wie dieser mit dem oben genannten Kreisvorsitzenden zusammenhängt. Entweder stimmt es nicht, dass die Brücken bei gleichbleibenden Verkehrszahlen nächstes Jahr alle gleichzeitig einstürzen oder die Politik versucht mit Angstmache davon abzulenken, dass sie selbst viele Jahre das Problem nicht angefasst hat, obwohl diese wussten, was mit den Brücken angeblich los ist. So oder so, schlecht gemacht.

Wenn der West-Abschnitt durch das Landschaftsschutzgebiet Leinemasch tatsächlich so gebaut werden sollten, sind die persönlich Verantwortlichen nunmehr ausgemacht. Es sind diejenigen, die zuletzt im 'Ricklinger' und der HAZ das Projekt verteidigt haben. Die Ricklinger und Hemminger müssen sich dann auf mindestens 10 Jahre Großbaustelle mit massiven Staus, Lärm, Dreck und fehlenden Möglichkeiten der Zuwegung, Enteignungen sowie Einschränkung des Vereinsbetriebs einstellen. Der Schaden für die Natur ist gar nicht absehbar. Aus meiner Sicht war das nicht erforderlich, nicht zeitgemäß und ist unvernünftig. Die Brücken hätten verstärkt oder erneuert werden können, dazu Nothaltebuchten auf der Trasse mit viel geringeren Eingriffen in die Natur. Der Verkehrsfluss wäre bereits durch die 2-spurige Untertunnelung der Hochbrücke über die Hildesheimer wiederhergestellt, denn Ursache für die Staus ist die derzeitige Einspurigkeit dort und nicht die fehlende Erweiterung des West-Abschnitts. Hintergrund ist, was in der gesamten Diskussion bisher verschwiegen wurde, die nach dem Bundesverkehrswegeplan2030 geplante Südautobahn von Bad Nenndorf an der B65 entlang bis nach Peine, durch eine der schönsten und fast unberührten Kulturlandschaften, die wir in Hannover noch haben. Dort heißt es sogar, dass der Abschnitt 4 (SSW) keine relevanten Umweltbelange habe, oder an anderer Stelle „Umwelt ist dort irrelevant“. Der Plan ist so schnell wie möglich an die neuen Klimagesetze anzupassen und Planfeststellungsverfahren zu stoppen.

Die derzeitige, geradezu aggressive Reaktion der politisch Verantwortlichen, erklärt sich doch wohl eher aus politischen Gründen: Die Einspurigkeit der Hochbrücke in Döhren und der schlechte Zustand nur dieser Brücke ist schon fast seit Jahrzehnten ein Beispiel für das Versagen der Stadtpolitik. Dann ergab sich die Möglichkeit über das Verkehrsministerium Geld für den Tunnel dort zu erhalten. Diese Ausgabe dürfte der Minister an die Auflage geknüpft haben, dass dann aber auch der ganze Südschnellweg erneuert wird. Dem wurde wegen des politischen Drucks sofort nachgegeben und das Landschaftsschutzgebiet, welches viele Jahre lang mit viel Aufwand gepflegt wurde mit der Renaturierung vieler Bereiche, Ansiedlung von Bibern usw., kurzerhand geopfert. Dieses ganze Gebiet mit Seen und Schilfzonen von Pattensen bis zum Maschsee ist ein einmaliges Naturgut. Nirgendwo in Hannover ist derartiges vorhanden. Der Umwelt- und Landschaftsschutz ist hier viel höher zu bewerten als ein durchgehender Standstreifen. Keiner hatte sich das näher angesehen. Die Stadt hat noch nicht einmal an den Anhörungen im Verfahren regelmäßig teilgenommen, wie mir an der Planung Beteiligte kürzlich mitteilten. Auch der aus dem Landtag nunmehr versprochene Radweg, der großspurig bezahlt werden soll, ist juristisch und planungstechnisch nicht möglich, da dieser in der Planung, die festgestellt werden soll, schlicht nicht vorkommt. Dies hätte eine komplett neue Planung und Anhörung zur Folge, weshalb das so kurz vor der Wahl nur als leere Wahlpropaganda abgetan werden muss. Ein Ausweichen auf die bereits geplante Ganztunnelvariante W4, auf welcher später leicht ein Radschnellweg und ein Fußweg platziert werden kann, wäre – jedenfalls planungstechnisch - wesentlich leichter umzusetzen, da die vollständige Planung bereits vorliegt. Nur der Erörterungsbericht und die Variantenwahl wäre auf Verwaltungsebene zu ändern. Dieser Wink aus dem Landtag verrät uns aber, wer in Persona wohl der Fox in fabulae ist, der maßgeblich an den Verhandlungen mit dem BVM mitgewirkt hat. Dieses Projekt haben wir wohl der Landesregierung zu verdanken.

Auch ich rufe die Ricklinger zur aktiven Beteiligung an der Politik auf. Wenn wir dies nur alten Seilschaften und denen überlassen, die eben gerade da waren, müsst Ihr Euch nicht wundern, wenn dann falsche Entscheidungen getroffen werden. Ich möchte eine Reform der Politik, mehr Transparenz und Aufklärung und Beteiligung der Bürger. Die Politik sollte sich eine Etikette geben, dass Personen i.d.R. nicht öfter als zweimal aufgestellt werden dürfen und Wahlvorschläge für die Listen exakt gleichbehandelt werden müssen, denn dies verhindert zum Nutzen der Bürger und der Demokratie Seilschaften, Filz, Korruption, Blockierung objektiv besser geeigneter Kandidaten aus der Basis und politischen Stillstand. Dies deckt sich auch mit der Verfassung und dem Befehl des Bundesverfassungsgerichts. Die Parteienwirklichkeit ist aber eine andere. Dies betrifft alle Parteien, aber eine derzeit besonders. Auch weitet sich das Problem auf sog. gemeinnützige Vereine und Stiftungen in Ricklingen aus. Auch hier sollte genau hingesehen werden, wer von dem Engagement persönlich profitiert und ob die Gemeinnützigkeit wirklich noch gegeben ist, bevor man umfassend Gelder spendet. Wir müssen damit anfangen, darauf zu achten und dies ggf. zu ändern und jetzt ist ein guter Zeitpunkt. Niemand erwartet Perfektion in der Politik, aber auf ein gewisses Maß an Mindestwerten sollte schon geachtet werden. Dies ist derzeit aus dem Gleichgewicht, wie das Beispiel der geplanten Südautobahn Hannover sehr schön zeigt. Personen, die Einwendungen gegen den Planfeststellungsentwurf erhoben haben, mögen sich bitte bei dem Unterzeichner melden.

Helmut Bärsch

Kommentar zum Südschnellwegausbau Teil 3 (9/2021): Es bleibt spannend

Der Planfeststellungsbeschluss ist noch nicht gefasst. Es haben sich durch das Klimaschutzgesetz und die vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebenen Klimaziele neue Betroffenheiten ergeben. Danach ist eigentlich nur die Gesamttunnelvariante W4 zulässig, da nur damit minimal in die Natur eingegriffen wird. CO²-ausstoß ist drastisch zu minimieren. Das ist mit der geplanten Verdopplung der Verkehrsmengen und dem großflächigen Abholzen des Waldes neben der Trasse im Landschaftsschutzgebiet unmöglich und damit eigentlich rechtswidrig. Eine Partei, die dies ignoriert, gefährdet ihren Wahlkampf.

Klimaschutzverbände prüfen bereits in ihren Rechtsabteilungen die Möglichkeiten der Anfechtungsklage gegen diesen Planfeststellungsbeschluss. Aber auch jeder betroffene Bürger, oder Gruppierungen, die Einwendungen eingelegt haben, können die Klage führen.
Der Gegenstandswert für die Kosten ist mit ca. 30.000€ überschaubar, so die Auskunft des OVG Lüneburg. Sachverständigenkosten können hinzukommen, muss aber nicht, denn wenn wichtige Belange in der Abwägung fehlen, ist der Planfeststellungsbeschluss abzuändern. Die Brückengutachten habe ich nunmehr im Planungsamt umfassend eingesehen. Fest steht, dass die Brücken in den 50er Jahren nur für eine Menge von 30.000 Autos und auch für geringere Lasten geplant waren. Politik und Verwaltung haben dann 60 Jahre lang viel größere Verkehrsmengen von bis zuletzt fast 50.000 Fahrzeugen über die Brücken gelassen. Dies hat zu messbaren Strukturschäden geführt. Die Belastungsgrenze soll Ende 2024 erreicht sein.
Danach müsste der Verkehr gedrosselt werden. Ob bei Tempo- und Lastenreduzierung mit intelligenter Verkehrsführung eine Sanierung der Brücken möglich wäre, wurde nicht untersucht. Ob eine Erneuerung der Brücken ohne Abholzung des Waldes und ohne Verbreiterung der festen Trasse möglich gewesen wäre, um den Klimaschutzgesetzen Genüge zu tun, wurde nicht untersucht. Fest steht, dass jedenfalls wenige Jahre in die Zukunft gedacht, eine Auswahl der Variante W3, gegenüber einer umweltfreundlicheren anderen Lösung sehr wahrscheinlich nicht mehr hätte gewählt werden können. Wir können für unsere Natur und unsere Lebensqualität in Ricklingen, Döhren und Hemmingen nur beten, dass einige Regionsvertreter hier noch ein Einsehen haben und die Pläne noch mal auslegen und neue Einwendungen zulassen, damit ein langer Rechtsstreit vermieden werden kann. Allein durch den Tunnel im Ostabschnitt mit dann wieder 2 Spuren, wird der Verkehrsfluss ohnehin schon vollständig wieder hergestellt sein. Der Tunnelbau im Ostabschnitt verstößt nicht gegen Klimaschutzgesetze. Dafür ist die Verbreiterung des Westabschnitts gar nicht nötig, zumal dieser 2-spurig bleiben soll. Die Brücken im Westabschnitt über Kiesteich und Leine können auch ersetzt werden, ohne die ganze Trasse zu roden.

Nunmehr steht fest, dass die SSW Planung nur ein Teil 4 der im Bundesverkehrswegeplan 2030 für die geplante Südautobahn von Bad Nenndorf über die B65 bis nach Peine ist (aufgestellt vom Bundesverkehrsministerium). Der Plan ist über die derzeit laufende Gesetzesinitiative nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts an die Klimaziele anzupassen und in einen Maßnahmenkatalog aufzunehmen. Das Kriterium in Planfeststellungsverfahren, dass eine Planungsvariante, die mehr als 25 % teurer ist, als die anderen, automatisch ausscheidet, ist ersatzlos zu streichen, da die Umweltverträglichkeitsprüfungen damit ad absurdum geführt werden.
Ebenso sollte die Anhörungsfrist bei den Verfahren von 4 Wochen auf 6 Monate ausgedehnt werden, um einen besseren Konsens zu erreichen. Alternativ hätte die A 2 im Norden von Hannover auch auf 8 Spuren bzw. weiter ausgebaut werden können, dann braucht es diese Südautobahn durch das Stadt- und Landschaftsschutzgebiet sowie durch wunderschöne Landschaften und Rapsfelder überhaupt nicht mehr.

Ich rege an, den Bundesverkehrswegeplan2030 auch diesbezüglich im Bundesverkehrsministerium zu überarbeiten. Ich möchte die Verantwortlichen damit auch zum Umdenken bewegen. Personen, die Einwendungen gegen den Planfeststellungsentwurf erhoben haben, mögen sich bitte bei dem Unterzeichner melden.

Helmut Bärsch

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