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Volt erringt fünf Mandate bei den Kommunalwahlen in Hannover

Die Kommunalwahlen in Niedersachsen waren in diesem Jahr noch bunter, denn erstmals ist mit Volt eine paneuropäische Partei angetreten. Aus dem Stand konnten wir in Hannover fünf Mandate erringen. Wir freuen uns über den Zuspruch und danken unseren Wähler*innen für ihr Vertrauen. In der Regionsversammlung wird Volt von Thomas Balkamis vertreten, im Rat von Joana Zahl. Darüber hinauus wird Volt künftig auch in drei Bezirksräten vertreten sein. Im Stadtbezirk Ricklingen wird Erik Breves von Volt zusammen mit Jan Kirschnick von der FDP für frischen Wind sorgen.

Mitsprache nur noch für die Großen?

Die neue Wahlperiode bringt einige Veränderungen mit sich - zumindest wenn es nach dem Willen der Großen Koalition im Land geht. Diese beschloss kürzlich eine Gesetzesänderung, nach der das Stimmrecht in kommunalen Ausschusssitzungen künftig nach dem D’Hondt-Verfahren verteilt werden soll - zum Nachteil “kleinerer” Parteien.

Für Hannover bedeutet das, dass nur drei von sieben Fraktionen in den Ausschüssen über Stimmrecht verfügen würden. “Wir sehen keine Vorzüge von diesem Verfahren, außer dass damit versucht wird, kleinere Parteien unsichtbar zu machen. Die Ausschusssitzungen werden dadurch weder verkürzt, noch hätte es positive Folgen für eine Regierungskoalition Grün-Rot.” plädiert die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Joana Zahl.

Rechtlich gesehen wäre ein Verbleib beim bisherigen Hare-Niemeyer problemlos möglich gewesen. Das Hare-Niemeyer-Verfahren hat in der Vergangenheit problemlos Anwendung gefunden und auch ein Großteil der demokratischen Fraktionen hat ihr Unverständnis über das neue Verfahren geäußert. Die SPD ließ sich jedoch noch beirren und folgte der Vorgabe der rot-schwarzen Landesregierung.

Die Sozialdemokraten vertreten die Auffassung, dass das D’Hondt-Verfahren die Regierungsarbeit erleichtern würde, verschweigt aber, dass in den letzten fünf Jahren jede Entscheidung über das Abstimmverhalten des regierenden Ampelbündnisses bereits vor den Ausschusssitzungen getroffen wurde. Keine Abstimmung wurde jemals von den Diskussionen in den Ausschüssen beeinflusst oder gar verändert und somit hatte auch die Abstimmungen de Opposition keinerlei negative Auswirkungen auf die “Regierungsarbeit” - außer im Schul- und Bildungsausschuss, weil das Bündnis dort über keine Mehrheit verfügte und oft gegen den Willen der Eltern-, Lehrer*innen- und Schüler*innenvertreter*innen stimmte.

Wir sehen diese schwerwiegende Beschneidung der Oppositionsrechte als einen Rückschlag für die Demokratie. Vor allem der Zeitpunkt der Einführung direkt nach den Kommunalwahlen erscheint uns auch als verfassungsrechtlich höchst fragwürdig.

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